GoBD
German rules for electronic bookkeeping, retention and tax data access
Worum es geht
GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Die Regeln beschreiben, wie steuerlich relevante elektronische Daten nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar geführt und aufbewahrt werden müssen.
Aktueller Stand
Die GoBD wurden zuletzt durch BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 angepasst. Der Schwerpunkt liegt auf E-Rechnungen und Datenzugriff: Bei strukturierten E-Rechnungen ist der strukturierte Teil steuerlich zentral; ein menschenlesbarer PDF-Teil muss zusätzlich aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatz- oder Abweichungsinformationen enthält. Für Systeme mit Fakturierung, Archivierung oder Audit-Trails bleibt eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation entscheidend.
Bezug zu TIAL
TIAL-Auditdaten sind nicht automatisch GoBD-relevante Buchhaltungsunterlagen. Wenn industrielle KI-Aktionen aber kaufmännische oder steuerliche Prozesse berühren, müssen Signaturen, Zeitstempel, Exportformate und Aufbewahrung so gestaltet werden, dass die Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit erhalten bleiben. TIAL kann dazu beitragen, weil Freigaben und Ausführungsergebnisse strukturiert und unverändert referenzierbar bleiben.