CSRD / ESRS
EU sustainability reporting and European Sustainability Reporting Standards
Worum es geht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die EU-Berichtspflichten für Nachhaltigkeitsinformationen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren, welche Informationen nach doppelter Wesentlichkeit, Governance, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten berichtet werden müssen.
Aktueller Stand
Die erste ESRS-Gruppe wurde mit Delegierter Verordnung (EU) 2023/2772 angenommen. Die Stop-the-clock Directive (EU) 2025/794 verschob die Anwendung für spätere Berichtswellen um zwei Jahre. Zusätzlich verschob die ESRS-Quick-Fix-Verordnung (EU) 2025/1416 bestimmte Offenlegungspflichten für Unternehmen, die bereits für Geschäftsjahr 2024 berichten mussten, insbesondere für Geschäftsjahre 2025 und 2026.
Bezug zu TIAL
Für Nachhaltigkeitsberichte zählt die Nachweisfähigkeit von Prozessdaten: Energiezustände, Ausschuss, Nacharbeit, Sperrlager, Materialflüsse und Qualitätsereignisse müssen nachvollziehbar bleiben. TIAL kann Ereignisse und Freigaben so strukturieren, dass Daten aus Maschinen, MES und Audit-Trails in spätere ESG-, Qualitäts- oder Compliance-Nachweise übernommen werden können.